WARUM WIR KEINE MAKLER SIND
Es gibt gute Gründe, warum wir keine Nova Scotia Makler sind
Es ist relativ schwierig, Immobilien über einen Makler in Nova Scotia zu erwerben, da der Makler meist nur vage Informationen über die einzelne Immobilie geben kann. Landflächen sind selten vermessen und auch die Vollständigkeit der Besitzrechte des Verkäufers ist im Normalfall beim Kauf über einen Nova Scotia Makler nicht überprüft worden. Sie sollten sich als Käufer beim Landerwerb über einen Makler selbst schützen und einen kanadischen Rechtsanwalt bzw. einen kanadischen Vermesser suchen. Diese bezahlen Sie als Auftragsgeber selbst, auch wenn Sie das Land nicht erwerben können. Darauf weisen die Makler der Provinz Nova Scotia im Allgemeinen auch in Ihren Broschüren hin. Nur wenige Daten und Informationen werden vom Makler garantiert.
Genauigkeit beim Landkauf in Kanada
Da besonders für einen Europäer, der im Normalfall Genauigkeit beim Landkauf gewohnt ist, dieses als nicht akzeptabel erscheint, hat Rolf Bouman seine Firma Canadian Pioneer Estates Ltd. 1989 auf einer anderen Basis gegründet.
Wir erwerben eigene Landflächen, die wir von staatlich geprüften Vermessern vorher in Bezug auf Größe, Maße, Distanzen etc. haben überprüfen lassen. Parallel hierzu werden von unseren kanadischen Rechtsanwälten auch die Besitzrechte des Verkäufers bis ins kleinste Detail überprüft. In diesem Zusammenhang erscheint auch die Bebaubarkeit des einzelnen Objektes als extrem wichtig. Unsere Firma kann Ihnen dieses im Gegensatz zu einem Makler garantieren. Wir gehen in dieser Beziehung sogar noch weiter und garantieren Ihnen auch ein Umtauschrecht.
Kauf bei einem Nova Scotia Makler
Im Folgenden gebe ich Ihnen eine Kurzbeschreibung über den Kauf bei einem Nova Scotia Makler, im Gegensatz zum Landkauf bei unserer Firma:
Der Makler gibt Ihnen Informationen zu den einzelnen Objekten. Er teilt Ihnen mit, dass diese im Normalfall nicht überprüft sind. In einigen Fällen zeigt Ihnen der Makler persönlich die Objekte, in anderen Fällen müssen Sie diese selbst finden. Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, welches Ihnen gefällt, unterbreiten Sie über den Makler ein Kaufangebot an den Verkäufer. Dieser kann, falls ihm Ihre Konditionen nicht zusagen, ein Gegenangebot machen. Es werden so lange Gegenangebote von beiden Seiten unterbreitet, bis man sich auf die gleichen Konditionen einigt bzw. nicht einigt und dann kein Kauf zustande kommt. Falls es zu einer Einigung kommt, bleibt es Ihnen überlassen, einen kanadischen Rechtsanwalt bzw. einen Vermesser zu beauftragen, alle Daten zu überprüfen. Diese Überprüfungen bezahlen Sie, wie bereits erwähnt, selbst.
Besitzrechte und Vermessung
Sollten Ihr Rechtsanwalt oder Vermesser Einwände vorfinden, was erfahrungsgemäß in so manchem Fall auftritt, bleibt es Ihnen bzw. Ihrem Rechtsanwalt und Vermesser überlassen, in Verbindung mit dem Verkäufer oder dessen Rechtsanwalt, diese Probleme auszuräumen. Diese Einwände können zum Beispiel sein: Grundschulden, kleineres Grundstück als im Vertrag beschrieben, Wegerechte, verkaufte Holz- und Jagdrechte, dem Grundstück entnommene Parzellen, Schürfrechte etc. Ist dieses nicht machbar, müssen Sie als potenzieller Käufer trotzdem Rechtsanwalt und Vermesser bezahlen, da beide in Ihrem Auftrag gearbeitet haben. Das Kaufangebot, welches Sie beim Nova Scotia Makler unterschreiben und durch Gegenzeichnung des Verkäufers zum Vertrag führt, wird übrigens in englischer Sprache erstellt. Bei der Landgröße wird meist von „mehr“ oder „weniger“ gesprochen bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr eigener Vermesser eine Grundstücksgröße festgelegt hat. Außerdem hinterlegen Sie eine Anzahlung beim Makler, der diese treuhänderisch verwalten soll.
Kommt es dann doch zu einem Kauf, können Sie Ihrem Rechtsanwalt die Kaufsumme abzüglich Makler-Anzahlung überweisen und dieser leitet Ihr Geld im Austausch gegen eine Eigentumsurkunde weiter an den Verkäufer bzw. dessen Rechtsanwalt.
Landkauf bei Canadian Pioneer Estates Ltd.
Wir zeigen Ihnen verschiedenste Objekte persönlich und geben Ihnen hierzu die Vermessungspläne von staatlich geprüften Vermessern, die mit den Grenzen des Grundstückes bzw. mit der Grundbucheintragung übereinstimmen. Da uns die Objekte gehören, können wir mit Ihnen eine genaue Grenzbegehung durchführen. Falls Sie sich zum Kauf eines Objektes entschließen, erstellen wir für das jeweilige Objekt einen Kaufvertrag in deutscher und englischer Sprache, dessen integraler Bestandteil aus dem Vermessungsplan besteht. Sie überweisen den Kaufpreis gemäß Vertrag in Teilsummen oder als Gesamtsumme. Nach Eingang Ihres Geldes wird in Kanada vom Notar Ihre Eigentumsurkunde erstellt und es werden nochmals in Ihrem Namen alle Besitzrechte überprüft.
Hierdurch entstehen zwei Urkunden:
- Ihre Eigentumsurkunde mit Vermessungsplan.
- Ihr Rechtstitelzertifikat eines renommierten, kanadischen Rechtsanwaltes, welcher bestätigt, dass Sie ab diesem Zeitpunkt der alleinige Eigentümer des Objektes sind.
Diese Urkunden werden an den Treuhänder zur Überprüfung weitergeleitet. Und erst wenn dieser einwandfrei nachvollziehen kann, dass Sie der alleinige Eigentümer des Objektes sind und unsere Firma alle Eigentumsrechte an Sie als Käufer abgetreten hat, wird Ihr Geld an unsere Firma weitergeleitet. Wir geben Ihnen bei allen Transaktionen genaueste Daten und Garantien. Bei Freigabe Ihres Geldes werden Ihnen Ihre Eigentumsurkunden per Kurier zugestellt. Sie sind aber zu diesem Zeitpunkt schon einige Wochen Eigentümer des Grundstückes gewesen.
Zusammenfassend geben wir Ihnen im Gegensatz zu Maklern folgende Garantien und Möglichkeiten:
Notarielle Eigentumsgarantie
Vermessungsgarantie eines Landvermessers
Bebauungsgarantie
Umtauschrecht
Kostenlose Nutzung unserer Firmenanlegestege an verschiedensten Gewässern
Bei Vertragsunterzeichnung einen Gesamt- bzw. Endpreis inkl. aller Übertragungskosten
Kaufvertrag in deutscher Sprache
Kaufabwicklung über einen namhaften Treuhänder (Rechtsanwalt)
Als weitere Serviceleistungen, die Sie bei einem Makler selten vorfinden, bieten wir Ihnen:
- Unterkunftsmöglichkeiten bei Kunden unserer Firma
- Hilfestellung auch nach einem Kauf, z. B. auch beim Hausbau
- Hauswartung
- Vermittlung von Beratern zur Immigration
- Hilfestellung bei Firmen- und Existenzgründung
- Beratung bei Jagdrecht