UMTAUSCHRECHT
Wir stehen hinter allen Immobilien, die wir verkaufen
Deshalb waren wir die Ersten auf dem Markt, die ein Umtauschrecht für Kanada Immobilien angeboten haben. Mittlerweile gibt es auch andere Marktbegleiter, die diesen Service anbieten. Unserer Erfahrung nach haben unsere Grundstücke auf lange Sicht nicht nur ihren Wert gehalten, sondern sind oft sogar im Wert gestiegen, da wir besonders gründlich bei der Suche nach geeigneten Objekten vorgehen. Daher stehen wir zu unseren Grundstückspreisen und deren Werten und räumen unseren Kunden ein Umtauschrecht bei Canadian Pioneer Estates Ltd. ein. Lebensumstände können sich ändern und daher ist es uns wichtig, unseren Kunden mit diesem Service entgegenkommen zu können. Im Folgenden wird die Umtauschklausel unseres Kaufvertrages beschrieben, in Form eines Vertragsauszuges:
„Der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht, das Grundstück, welches der Gegenstand dieses Vertrages ist, für eine unbegrenzte Zeitdauer nach der Übertragung gegen ein Grundstück gleichen oder höheren Preises einzutauschen. Bei einem höheren Preis ist der Ausgleich des Differenzbetrages durch den Käufer erforderlich. Im Fall des Tausches müsste der Käufer alle Grundstücksumschreibungskosten bezahlen. Das neue Grundstück muss aus dem dann bestehenden Grundstücksangebot des Verkäufers entnommen werden. Dieses Umtauschrecht wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Käufer das Grundstück in der Zwischenzeit weder durch eigene Arbeit noch durch die Arbeit anderer in irgendwelcher Weise wertmindernd verändert hat. Sollte der Käufer sich entscheiden, von diesem Umtauschrecht Gebrauch zu machen, dann muss er dies dem Verkäufer gegenüber in Schriftform kundtun.“
Lebenslanges Umtauschrecht bei Canadian Pioneer Estates Ltd.
Diese Garantie zeigt unseren Kunden zweifelsfrei, dass wir zu unseren Landwerten und Preisen stehen. Unsere Kunden können ihr Grundstück jederzeit tauschen, wenn sich die Nutzungsintention ändern sollte. Eventuell ergibt sich auch ein anderer Grund für eine Tauschintention. Dieser Aspekt ist besonders deshalb von großer Bedeutung, da ein Kunde im Normalfall ein Grundstück nur einmal, beim Kauf, besichtigt. Es mag Gründe geben, aus denen ein Kunde zu einer anderen Jahreszeit ein anderes Grundstück wählen würde. Zum Beispiel haben einige unserer Kunden reine Laubwaldgrundstücke getauscht. Laubwälder sind zwar im Sommer und Herbst sehr attraktiv, bieten aber im Winter aufgrund fehlender Blätter nicht mehr genügend Sichtschutz. Für manche Besitzer ist dies ein Problem und ein Privatsphäre-Aspekt, den man schon beim Grundstückskauf bedenken sollte.
In einigen Fällen hatte sich bei unseren Kunden die Nutzungsintention für das Feriengrundstück geändert. Mittlerweile trug man sich mit dem Gedanken, ein Auswanderungsgrundstück z. B. für ein Geschäft zu erwerben. Auch in solchen Fällen haben Kunden Gebrauch von einem Umtauschrecht bei Canadian Pioneer Estates Ltd. gemacht. Dies ist für uns machbar, da wir seit 1989 in der Kanada Immobilienbranche tätig sind und eine ausreichend große Grundstücksauswahl haben. Andere Marktbegleiter haben in der Zwischenzeit ebenfalls erkannt, dass dies einen besonderen Kundenservice darstellt und haben das Umtauschrecht übernommen.